So funktioniert der Grüne Pass

© Canva/Reed Exhibitions Österreich: Jana Neugebauer

Bar ohne Namen

Entschlossen verweigert sich Savage, der Bar einen Namen zu geben. Stattdessen sind drei klassische Design-Symbole das Logo der Trinkstätte in Dalston: ein gelbes Quadrat, ein rotes Viereck, ein blauer Kreis. Am meisten wurmt den sympathischen Franzosen dabei, dass es kein Gelbes-Dreieck-Emoji gibt. Das erschwert auf komische Weise die Kommunikation. Der Instagram Account lautet: a_bar_with_shapes-for_a_name und anderenorts tauchen die Begriffe ‘Savage Bar’ oder eben ‚Bauhaus Bar‘ auf.

 

Für den BCB bringt Savage nun sein Barkonzept mit und mixt für uns mit Unterstützung von Russian Standard Vodka an der perfekten Bar dazu.

 

 

 

 

Was muss ich als Betrieb bei der Kontrolle der Nachweise beachten? Wie kann ich meine Zertifikate für negative Tests, Impfung oder Genesung im Grünen Pass abrufen? Sind meine Daten sicher? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Der Start verschob sich zwar vor wenigen Tagen erneut, aber Im Laufe des Junis soll er kommen, der digitale Grüne Pass. Das wurde am 26. Mai im Nationalrat beschlossen, nachdem die vorab eingeforderten Nachschärfungen beim Datenschutz umgesetzt wurden. Der Grüne Pass soll zukünftig den Nachweis der „3 Gs“ – geimpft, getestet oder genesen – und damit den Zutritt zu Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Sport, Spitäler, Altenheime und körpernahen Dienstleistungen erleichtern. Damit einverstanden zeigten sich neben den Regierungsparteien auch SPÖ und NEOS, die FPÖ lehnte das Vorhaben unter Verweis auf einen „ungeheuerlichen Tabubruch“ rigoros ab. Mehr dazu in „Grüner Pass: Das ist geplant“

Der Grüne Pass soll zukünftig als niederschwelliges und für jeden einfach zu handhabendes Tool zur Verfügung stehen und die Gesellschaft dabei unterstützen, eine unkontrollierte Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Aber wie funktioniert der Grüne Pass denn nun in der Praxis?

QR-Codes vereinfachen Überprüfung

Grundsätzlich werden die Zertifikate zu Tests, Impfungen oder überstandener Krankheit im Grünen Pass als PDF oder QR-Code abgespeichert. Sie können einerseits digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Eine verpflichtende Nutzung des Grünen Passes wird es nicht geben. Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise zu verwenden. Allerdings ist das Scannen eines QR-Codes für die prüfenden Stellen, wie Hotellerie und Gastronomie, deutlich schneller und einfacher als die Kontrolle ausgefüllter Dokumente. 

Apps nur für Betriebe, nicht für den Gast

Für den Grünen Pass benötigt zumindest der Gast keine eigene App. Stattdessen stehen die jeweiligen Zertifikate als QR-Code oder PDF zum Download, etwa aufs Handy, bereit. Der Gastgeber muss sich jedoch eine Prüf-App herunterladen, mit der die QR-Codes der Gäste auf Gültigkeit überprüft werden können.  

Wo finde ich meine Zertifikate im Grünen Pass?

  • Personen, die negativ auf Corona getestet wurden (z.B. in einer Apotheke, Teststraße oder im Rahmen von „Alles Gurgelt“), erhalten ihr Testergebnis automatisch per E-Mail oder SMS zugeschickt.
  • Ein Genesungszertifikat erhalten jene Personen, die spätestens vor sechs Monaten von Covid-19 genesen sind und dadurch im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) erfasst wurden. Für sie wird das Zertifikat ihrer überstandenen Krankheit automatisch generiert und über die Plattform gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt. 
  • Dasselbe gilt für das Impfzertifikat: Für Personen, die in Österreich eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, wird automatisch ein Impfzertifikat erstellt und der geimpften Person über den e-Impfpass zur Verfügung gestellt. Auch dieser ist auf gesundheit.gv.at abrufbar. 

Handysignatur vonnöten

Für den Abruf ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig. Diese kann man bei Magistraten, dem eigenen Finanzonline-Zugang oder auch bei manchen Gemeinden beantragen.

Wenn man sich mit der Handysignatur auf der Seite des öffentlichen Gesundheitsportals anmeldet, gibt es dort den Menüpunkt „Grüner Pass“. Klickt man diesen an, findet man alle Zertifikate jeweils als QR-Code dargestellt. Dieser lässt sich abfotografieren, am Smartphone speichern oder ausdrucken.

Kostenloser Ausdruck in der Apotheke

Für Personen ohne Smartphone oder Computer ist ein kostenloser Ausdruck der Zertifikate in der Apotheke oder beim Hausarzt vorgesehen. Dort kann man sich schon jetzt den Impfnachweis ausdrucken lassen. 

Wo gilt der Grüne Pass?

Bisher gilt der Grüne Pass nur innerhalb Österreichs. Voraussichtlich ab Juli soll aber eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate auch auf EU-Ebene möglich sein und damit den innereuropäischen Tourismus und die Reisefreiheit weiter erleichtern. Laut Bundesministerium wird der Grüne Pass, Stand 27. Mai, in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein.

Wie kontrolliert man den Grünen Pass?

Jeder Betrieb hat weiterhin die Verantwortung, Nachweise über negative Tests, Impfungen oder überstandene Infektion zu kontrollieren. Ansonsten drohen hohe Verwaltungsstrafen. Der Grüne Pass soll diesen Vorgang aber verkürzen und vereinfachen. Alle gespeicherten Zertifikate können vom Gast entweder digital oder in ausgedruckter Form in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden. Zusätzlich bleiben die bisher bestehenden Nachweise wie Absonderungsantrag oder Impfpass weiterhin gültig. 

Der prüfende Betrieb scannt den QR-Code mit der Handykamera und sieht mittels einer Prüf-App, ob ein gültiger Immunschutz gegeben ist oder nicht. PDFs können selbstverständlich einfach abgelesen werden. 

Sind meine Daten im Grünen Pass geschützt?

Nach einiger Kritik am ersten Gesetzesentwurf wurde das Thema Datenschutz noch einmal deutlich überarbeitet. Strittig waren insbesondere jene Passagen im ursprünglichen Entwurf zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz, die ein umfassendes Datenregister in pseudonymisierter Form vorsahen. In diesem Register hätten Covid-19-Erkrankte und Geimpfte zusammengeführt und mit ihren Daten über das Erwerbsleben, Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeit, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände verknüpft werden sollen. Ebenso stieß die Möglichkeit, genaue Bewegungsprofile von Benützern des Grünen Passes erstellen zu können, auf Widerstand. Der angenommene Abänderungsantrag enthält die betreffenden Textstellen nicht mehr. 

Um die Daten der User so weitreichend wie möglich zu schützen, sollen die prüfenden Stellen durch das Scannen des QR-Codes außerdem keine Informationen über die Art des gültigen Zertifikats, also ob es sich um einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung handelt, erhalten.

Damit der „Grüne Pass“ EU-weit funktioniert, müssen die nationalen Schlüssel untereinander abgeglichen werden können. Die besuchten Staaten dürfen jedoch die Daten, die im QR-Code enthalten sind, nicht abspeichern. 

Was passiert mit meinen Daten?

Das Gesetz listet im Abschnitt "Zertifikate im Zusammenhang mit SARS-CoV-2" detailliert auf, welche Daten in den einzelnen Nachweisen enthalten sein müssen - wie z. B. Name, Geburtsdatum, Art der Tests, Impfstoff etc. Dabei werden nur Informationen zu Testung, Impfschutz oder Genesung in Bezug auf Covid-19 abgefragt. Durch eine Zusammenführung verschiedener Gesundheitsdaten soll dem Gesundheitsminister die epidemiologische Überwachung sowie das Monitoring der Wirksamkeit der Maßnahmen fallbezogen ermöglicht werden. Der Ressortchef kann daher die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten über COVID-19-Impfungen von der ELGA GmbH anfordern und sie mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten verknüpfen. Zweck dieser Bestimmung sei die Verbesserung des Krisenmanagements, weil dadurch etwa die Registrierung von Impfdurchbrüchen (Erkrankung trotz Impfung) oder von Clustern ermittelt und die Kontaktpersonennachverfolgung erleichtert werden können. Die Daten sind zudem auf Anfrage in das Statistik-Register überzuführen, was insbesondere der Forschung dienen soll. Das Gesetz fixiert ferner ein Übermittlungs- und Verarbeitungsgebot für die Daten.