Öffnung der Gastronomie – was jetzt notwendig ist

Bar ohne Namen

Entschlossen verweigert sich Savage, der Bar einen Namen zu geben. Stattdessen sind drei klassische Design-Symbole das Logo der Trinkstätte in Dalston: ein gelbes Quadrat, ein rotes Viereck, ein blauer Kreis. Am meisten wurmt den sympathischen Franzosen dabei, dass es kein Gelbes-Dreieck-Emoji gibt. Das erschwert auf komische Weise die Kommunikation. Der Instagram Account lautet: a_bar_with_shapes-for_a_name und anderenorts tauchen die Begriffe ‘Savage Bar’ oder eben ‚Bauhaus Bar‘ auf.

 

Für den BCB bringt Savage nun sein Barkonzept mit und mixt für uns mit Unterstützung von Russian Standard Vodka an der perfekten Bar dazu.

 

 

 

 

Anfang April soll es zur Teilöffnung der österreichischen Gastronomie kommen. Die „Pilotregion“ Vorarlberg darf seine Gäste sogar schon im März bedienen. Welche Voraussetzungen für Öffnung und Besuch jetzt erfüllt werden müssen.

Als „Pilotregion“ sollen im Westen Österreichs die Auswirkungen erster Öffnungsschritte beobachtet werden. Das verkündete die Bundesregierung in einer Pressekonferenz am 1. März. Demnach stehen erste Öffnungsschritte für Gastronomie, Kultur und Sport an. Nach intensiven Gesprächen mit Experten, der Opposition und den Landeshauptleuten hat man sich auf Lockerungen mit regionalen Unterschieden geeinigt. So wird es in Vorarlberg, das aktuell die niedrigste Inzidenz Österreichs aufweist, bereits am 15. März zu Öffnungen in der Gastronomie kommen.

Im Rest Österreichs werden – sofern das Infektionsgeschehen es erlaubt – zumindest die Gast- und Schanigärten rund um Ostern aufmachen dürfen. Die Indoor-Gastronomie muss sich vermutlich noch etwas gedulden. Aber wie lange noch?

Vorarlberg öffnet: Die Vorgaben

Ab Montag, 15. März, darf Vorarlberg seine Indoor- und Outdoor-Gastronomie öffnen. Voraussetzung bleiben Registrierungspflicht und Covid-Konzepte. Zwischen den Tischen müssen zwei Meter Mindestabstand eingehalten werden. Pro Tisch sind maximal vier Erwachsene aus zwei Haushalten plus minderjährige Kinder erlaubt. Größere Gruppen nur, wenn sie aus einem Haushalt stammen. Der Barbetrieb bleibt untersagt, dafür entfällt die Maskenpflicht. Betreiber und Beschäftigte mit unmittelbaren Kundenkontakt sollen fortlaufend alle sieben Tage auf Corona getestet werden. Und auch der Gast muss einen negativen Antigen- oder PCR-Test für den Besuch von Gaststätten vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Selbsttests werden in der Gastronomie nicht akzeptiert. Darauf haben sich das Gesundheitsministerium und Land Vorarlberg nach "harten und zählen Verhandlungen" geeinigt. 

Veranstaltungen wieder erlaubt

Auch kleinere Veranstaltungen sollen in Vorarlberg wieder möglich sein. Drinnen sowie draußen dürfen sich maximal 100 Personen versammeln, wobei maximal 50 Prozent des Fassungsvermögens eines Raums ausgeschöpft werden dürfen. Zugangstests sind verpflichtend. Hier gelten auch Selbsttests. 

Die Ausgangssperre ab 20 Uhr bleibt bestehen. Deswegen müssen Veranstaltungen sowie die Gastronomie ab acht Uhr Abends schließen. 

Tourismussprecher Seeber: Testungen wichtiges Element für sicheres Öffnen

„Das ist ein erster kleiner Lichtblick nach vielen Monaten, in denen der österreichische Tourismus bis über die Grenzen hinaus gefordert wurde“, so Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).  Der Ausbau der Testungen sei ein notwendiges Element, um sicheres Öffnen in ganz Österreich zu gewährleisten: „Wir stehen voll und ganz hinter der Strategie der Bundesregierung, breit und systematisch Testungen zu etablieren, damit wir alle ein Stück weit Normalität und Freiheit zurückgewinnen und unsere Betriebe wieder wirtschaften können." Insbesondere in den Selbsttests sieht Seeber einen wichtigen Schritt, um Öffnungen organisatorisch und sinnvoll durchführen zu können. „Es ist unverständlich, warum sie nicht auch in anderen Bereichen des Tourismus zugelassen sind.“, so Seeber. 

Köstinger für Gebührenbefreiung für Gastgärten

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger bezeichnet die Möglichkeit, dass Gastgärten geöffnet werden dürfen, als „wichtiges Signal für die Gastronomie“. Um der Gastronomie den Start in die Saison zu erleichtern, fordert sie Städte und Gemeinden nun auf, die Gebühren für Gastgärten zu erlassen. "Mehrere Städte haben das schon getan, es wäre wichtig, dass alle Kommunen dieses Signal setzen und damit ihren Gastronomen das Aufsperren ihrer Gastgärten erleichtern", so Köstinger.

Wien plant öffentliche Schanigärten

Was aber, wenn ein Betrieb keinen eigenen Gastgarten besitzt? Auch dafür gibt es – zumindest in Wien – eine Idee. Mit der geplanten Schanigarten-Öffnung am 27. März im Zuge der Öffnungsschritte nach dem Corona-Lockdown und den Ausgangsbeschränkungen will die Stadt mit der Einrichtung öffentlicher Schanigärten Kaffee, Spritzer oder Schnitzel im Freien ermöglichen. Konkrete Pläne werden aktuell ausgearbeitet, so Ludwig. Die Devise: „Besser draußen als drinnen. Und unter kontrollierten und geordneten Rahmenbedingungen.“ Durch die Gastro-Zonen sollen so auch jene Gastro-Stätten aufsperren können, die keinen Schanigarten haben.

Trotz Öffnungsschritten: Enttäuschung über fehlende Perspektiven

Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, Obleute der Fachverbände Hotellerie und Gastronomie der WKO, sehen mit ersten Öffnungsschritten „erste Lichtblicke.“ Aber Frustration und Enttäuschung bleiben, denn sie „überwiegen für einen Großteil unserer Betriebe“, für die das zugleich auch eine Verlängerung des Lockdowns bedeutet. Da der Dauerlockdown für Unternehmer und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Gäste eine enorme Belastung darstellt, hatten viele Betriebe auf ein rasches Öffnen gedrängt. „Was jetzt parallel zum Probelauf in Vorarlberg rasch folgen muss, ist eine Perspektive für alle unsere Betriebe in allen Bundesländern.

Langfristige Maßnahmen für erfolgreichen Restart der Branche festlegen

Die aktuellen Ergebnisse der bisherigen Wintersaison spiegeln – mit einem Einbruch der Nächtigungen um 92,3 Prozent von November 2020 bis Jänner 2021 - die dramatische Situation der Betriebe wider. Die massiven Nächtigungseinbrüche führen natürlich zu hohen Umsatzverlusten. Eine vollständige Kompensation durch die Hilfsmaßnahmen gibt es allerdings nicht. Für die entstandene und noch entstehende Neuverschuldung der Betriebe - durch Überbrückungskredite sowie gestundete Steuern und Abgaben – braucht es dringend eine langfristige Lösung, unterstreicht Kraus-Winkler: „Die kann nur heißen: Fremdkapitalbelastung reduzieren, Eigenkapital stärken und zusätzlich ganz wichtig Liquidität jetzt wieder sichern. Betriebe stehen hier mit dem Rücken zur Wand.“

Quelle: OTS