Kommt ein Verbot pflanzlicher Milchalternativen?

Der Änderungsantrag 171 soll die Kommunikation pflanzlicher Milchprodukte erschweren.
© Reed Exhibitions Österreich

Bar ohne Namen

Entschlossen verweigert sich Savage, der Bar einen Namen zu geben. Stattdessen sind drei klassische Design-Symbole das Logo der Trinkstätte in Dalston: ein gelbes Quadrat, ein rotes Viereck, ein blauer Kreis. Am meisten wurmt den sympathischen Franzosen dabei, dass es kein Gelbes-Dreieck-Emoji gibt. Das erschwert auf komische Weise die Kommunikation. Der Instagram Account lautet: a_bar_with_shapes-for_a_name und anderenorts tauchen die Begriffe ‘Savage Bar’ oder eben ‚Bauhaus Bar‘ auf.

 

Für den BCB bringt Savage nun sein Barkonzept mit und mixt für uns mit Unterstützung von Russian Standard Vodka an der perfekten Bar dazu.

 

 

 

 

Im Frühjahr soll über eine neue EU-Regelung abgestimmt werden, die die Kommunikation veganer Milchprodukte erschwert. Das hätte auch massive Auswirkungen auf Gastronomie & Hotellerie.  

Pflanzliche Alternativen zu Milch und Milchprodukten finden sich heutzutage in jedem Kühlregal. Auch in der Gastronomie wird immer häufiger auf jene Kunden eingegangen, die auf tierische Produkte verzichten wollen. Nun soll aber eine neue EU-Regelung dafür sorgen, dass tierische und pflanzliche Produkte auf keinen Fall verwechselt werden – auf Kosten der veganen Alternativen und ganz im Widerspruch zu den Klimazielen der EU. 

Im Oktober 2020 stimmte das EU-Parlament für verschärfte Verbote im Bereich von pflanzlichen Milchprodukten. Der Änderungsantrag 171 wirkt sich auf alle Ebenen des Verkaufs aus und wird – sollte der Rat dafür stimmen – nicht nur massive Konsequenzen für die pflanzenbasierte Lebensmittelindustrie, sondern auch für die Gastronomie haben. 

Was genau soll verboten werden?

  • Das Abbilden von pflanzlichen Milchalternativen auf Fotos oder Packungen.

  • Die Verwendung von Milchpackungen, weil sie zu sehr an Milch erinnern.

  • Wörter wie „laktosefrei“, „Alternative zu Milch“, aber auch Begrifflichkeiten wie „Butter-Geschmack“, „cremig wie Joghurt“, „zerläuft wie Käse“ usw. Insbesondere das Verbot von „laktosefrei“, „milchfrei“ oder „ohne Milch“ ist problematisch, da diese Begriffe für Allergenhinweise relevant wären. 

  • Hinweise auf den Klimafußabdruck des Produkts im Vergleich zur Milch, z.B. über den geringeren CO2-Gehalt von pflanzlichen Milchalternativen. 

Was wären die Auswirkungen auf die Gastronomie?

Sollte der Änderungsantrag durchgehen, wird das nicht nur den Einzelhandel treffen, sondern auch die Gastronomie. Vor Kurzem wurde ein Eiscafé von einem Behördenmitarbeiter ermahnt, weil es Sojamilch angeboten hatte. Laut EU-Recht betreffen solche Vorgaben nämlich auch das sogenannte „mass catering“, dazu gehören Restaurants und Cafés, also auch deren Speisekarten. Ziel ist es, mit einem Namensverbot von pflanzlichen Milchprodukten diese möglichst unattraktiv wirken zu lassen. Sowohl Betrieben, die sich auf ein veganes Angebot spezialisiert haben, als auch solchen, die gerne pflanzliche Alternativen für ihre Gäste anbieten möchten, wird die positive Kommunikation tierproduktfreier Speisen und Getränke erschwert. Auch Wellnesshotels, die bewusst auf gesunde, pflanzliche Ernährung setzen, würde der Änderungsantrag 171 einen großen Stein in den Weg legen.  

Warum wehren sich die österreichischen Sojabauern?

Die wenigsten wissen es: Der Soja-Anbau in Österreich hat in den letzten Jahren – auch begründet durch den Anstieg der Nachfrage nach pflanzlichen Alternativen – stark an Bedeutung gewonnen und rangiert mit knapp 69.000 Hektar nach Mais, Weizen und Gerste hierzulande bereits auf Rang vier der offiziellen Flächenstatistik. Dabei ist Österreich Spitzenreiter in Sachen Bio-Soja. “39 Prozent aller Soja-Flächen in Österreich werden nach Kriterien des biologischen Anbaus bewirtschaftet.”, erklärt Karl Fischer. Der Obmann des Vereins “Soja aus Österreich” betont im Gespräch die große Bedeutung von pflanzlichen Lebensmitteln für Österreichs Wirtschaft: “Hierzulande bauen wir vor allem hochwertige Speise-Sojabohnen aus Österreichischer Züchtung an, das ist unser Alleinstellungsmerkmal und hebt uns von der weltweiten Massenproduktion ab. Bei uns wird - ganz im Gegensatz zum Rest der Welt – knapp die Hälfte der österreichischen Soja-Ernte für Lebensmittel verwendet.” 

Es geht um Arbeitsplätze

Aber nicht nur die Sojabauern, auch beispielsweise den Haferanbau würde es  durch einen einfallenden Absatz pflanzlicher Milchprodukte auf Grund weiterführender Restriktionen hart treffen. "Da hängt ein kompletter Wirtschaftssektor dran! Wir haben, neben den Bauern, große Verarbeiter in Österreich, die sich insbesondere auf die Produktion pflanzlicher Lebensmittel spezialisiert haben. Die Firma Mona zum Beispiel ist europaweit die Nummer zwei bei Pflanzendrinks. Hier geht es um viele Arbeitsplätze!”, zeigt sich Fischer besorgt. 

Karl Fischer, Obmann des Vereins "Soja aus Österreich" spricht sich klar gegen den Änderungsantrag 171 aus, denn österreichische Sojabohnen werden zu einem großen Teil zu Lebensmitteln verarbeitet. 
© Soja aus Österreich

Warum die Verbote?

Die Initiative geht vermutlich von der Milchindustrie aus, die sich durch die vegane Konkurrenz bedroht fühlt. Zwar ist der Marktanteil von pflanzenbasierten Milchprodukten noch überschaubar, jedoch konstant wachsend. Gezwungenermaßen stiegen Molkereien vermehrt in das Geschäft mit veganen Produkten ein, ganz begeistert sind sie davon aber augenscheinlich nicht, denn 2017 begrüßten sie ausdrücklich den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs, dass Produkte auf Pflanzenbasis nicht mehr die für Milchprodukte geschützte Wörter „Milch“, „Käse“ oder „Joghurt“ im Namen haben dürfen. Anscheinend war das aber kein genügend starker Dämpfer für die pflanzliche Konkurrenz. Deswegen argumentiert die Milchlobby im Änderungsantrag 171 nun, dass die Begrifflichkeiten der pflanzlichen Alternativen für die Konsumenten weiterhin zu verwirrend seien. Sie möchte klare Informationen für die Verbraucher. 

Aber ist so ein Verbot wirklich sinnvoll?

Dem entgegen halten Gegner des Änderungsantrags, dass die Zensur es nicht einfacher, sondern deutlich schwieriger machen wird, pflanzliche Produkte zu identifizieren und sie objektiv mit Milchprodukten zu vergleichen. Außerdem stünden die Verbote im Widerspruch zu der bestehenden EU-Gesetzgebung über Lebensmittelinformationen, die als Hauptziel angibt, „den Verbrauchern klare und zugängliche Informationen über Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.”

Gesetz rechtlich gesehen nicht passend

Petra Lehner, im Bereich Konsumentenschutz bei der Arbeiterkammer tätig, ist sich sicher: Bei diesem Amendment handelt es sich um ein Versehen. “Die laufende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ist ein Riesenpaket. Die Verschärfung der Kennzeichnung und Benennung pflanzlicher Milchprodukte war darin nur ein kleiner Absatz, der wahrscheinlich von vielen Abgeordneten übersehen wurde." Für Verbraucher sei das Gesetz nicht notwendig und auch rechtlich gesehen nicht passend: “Dieses Agrarförderungsgesetz hat nichts mit Lebensmittelkennzeichnung zu tun. Das Argument der Verbrauchertäuschung durch aktuelle Produktbezeichnungen ist nachweislich nicht schlüssig.”, so Lehner. “Sowohl die aktuelle Rechtslage für pflanzliche Milchprodukte als auch der Änderungsantrag sind meiner Meinung nach überschießend und ergeben sich nicht aus den Erwartungen der Verbraucher.”

Was kann man jetzt tun?

Die Kommission und auch der Konsumentenschutz sind gegen den Antrag. Endgültig entscheiden wird der Rat, und zwar schon diesen Frühling. Deswegen formten sich in den letzten Wochen einige Petitionen, die sich gegen das Verbot aussprechen. Die Konsumenten werden dazu aufgerufen, zu unterschreiben und damit das Blatt zu wenden

Wenn du mit dieser Verschärfung der Verbote im Bereich von pflanzlichen Milchprodukten nicht einverstanden bist, kannst du dich bei folgenden Petitionen eintragen: 

Petition: Retten wir die Hafermilch | Vegane Gesellschaft Österreich

Petition: Diskriminierung von Milchalternativen EU-weit stoppen | Blog (proveg.com)

Petra Lehner, im Bereich Konsumentenschutz bei der Arbeiterkammer tätig, sieht in Änderungsantrag 171 ein Versehen, denn für Verbraucher sei das Gesetz nicht notwendig und auch rechtlich nicht passend.
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