Akkreditierung zur "Alles für den Gast"

Sie möchten als Journalist:in, Blogger:in oder Fotograf:in von der "Alles für den Gast" berichten?
In unseren Akkreditierungsrichtlinien erfahren Sie, was es zu beachten gibt und welche Legitimationsnachweise erforderlich sind.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Wer erhält eine Presseakkreditierung?

Eine Akkreditierung zur "Alles für den Gast" erhalten ausschließlich Journalist:innen, Blogger:innen und Fotograf:innen, die

  • die Messe zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen der "Alles für den Gast" nachweisen;
  • im Auftrag von Medien arbeiten, die in korrelierenden Branchen etabliert sind;
  • für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine, Blogs, YouTube-Channels über die Messe berichten.

Und wer nicht?

  • Personen, die keinen redaktionellen Bezug zu den Themen der Messe nachweisen können;
  • Mitarbeiter:innen aus Presse-, Marketing- und Anzeigenabteilungen von Verlagen und Unternehmen;
  • Begleitpersonen.

Wie kann die journalistische Tätigkeit nachgewiesen werden?

Als Nachweis werden anerkannt:

  • Ein Link zu einem Namensartikel mit Bezug zur "Alles für den Gast";
  • Ein Link zu einem Impressum eines Mediums mit Bezug zur Ferienbranche, dass Sie als Redakteur:in, ständige:n redaktionelle:n Mitarbeiter:in oder Autor:in nennt;
  • der Auftrag einer Voll-Redaktion mit Bezug zu den Themen der Branche.

Reicht ein Presseausweis als alleiniger Nachweis aus?

Nein. Die alleinige Vorlage eines gültigen Presseausweises ist als Nachweis für eine Akkreditierung zur "Alles für den Gast" leider nicht ausreichend.

Welche Regelungen gelten für Social Media?

  • Der Social Media-Kanal muss in der Branche etabliert sein
  • Der Social Media-Kanal dient der redaktionellen Berichterstattung durch Text, Foto und / oder Film.
  • Auf dem Social Media-Kanal werden regelmäßig für die Veranstaltungs-Zielgruppe relevante, redaktionelle Beiträge in Wort, Bild und / oder Film veröffentlicht.
  • Für eine Akkreditierung setzen wir folgende Reichweiten voraus:

    •       Youtube: 5.000 Abonnenten

    •       Instagram: 5.000 Follower

    •       Facebook: 5.000 Abonnenten

    •       Blog: 5000 Page Views monatlich

Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?

Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, unvollständig ausgefüllten Anträgen oder fehlenden Belegen behalten wir uns vor, einen Antrag auf Akkreditierung abzulehnen, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.

Welche Regelungen gelten für Fotograf:innen?

  • Fotos dürfen ausschließlich zum Zweck der journalistischen Berichterstattung angefertigt werden. Jede darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Das Material darf nicht zur Bebilderung und Bewerbung von anderen Veranstaltungen als der "Alles für den Gast" verwendet werden.
  • Der:die Fotograf:in trägt dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Welche Regelungen gelten für Videoaufnahmen?

  • Filmen ist lediglich im Rahmen der journalistischen Berichterstattung erlaubt. Jede darüber hinausgehende kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen.
  • Videoaufnahmen von Ausstellern sind nach Rücksprache mit dem Veranstalter der "Alles für den Gast" gestattet.
  • Bei allen Beiträgen muss die "Alles für den Gast" als Veranstalter genannt werden.
  • Die Live-Übertragung von Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsteilen ist generell untersagt. Ausnahmen müssen mit dem Veranstalter der "Alles für den Gast" abgesprochen werden (z.B. Live-Ankündigungen)
  • Vom Bühnenprogramm dürfen nur Ausschnitte veröffentlicht werden.
  • Der Kameramann, die Kamerafrau oder der:die Produzent:in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen nicht verletzt werden.

Presseakkreditierungsformular

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe?

Jana Neugebauer

Content & PR Managerin

☏  +43 1 72720 - 3110
✉ [email protected]