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RfW-BO-Stv. Krenn: Steuerpauschalierung für Gastronomie & Hotellerie muss erhalten bleiben und der Bürokratieaufwand gesenkt werden!

Die Streichung der Pauschale oder verschärfte Bedingungen wären für viele Betriebe existenzgefährdend. Pauschalierte Betriebe sollen nicht mehr der Barbewegungsverordnung unterworfen sein!

Wien (RFW - 25.04.2012 09:53 Uhr)
"Nachdem der Verfassungsgerichtshof die bestehende Steuer-Pauschalierung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe gekippt hat, muss die Regierung schnellstens eine Lösung "mit Hand und Fuß" finden. Und die kann nur heißen: Die Pauschale muss vom Grundgedanken her erhalten bleiben, gleichzeitig sind die Betriebe von unsinnigem Bürokratieaufwand - Stichwort Barbewegungsverordnung - zu befreien", fordert heute Bgm. Matthias Krenn, Obmann-Stellvertreter der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sowie RfW-Bundesobmann-Stellvertreter.

Gerade Gastronomie und Hotellerie würden durch das Budget 2011 und durch das aktuelle Sparpaket enorm belastet. Die Bandbreite reiche von der Abschaffung der Energieabgabenrückvergütung über die drastische Erhöhung bei den Lohnnebenkosten bis hin zur Auflösungsabgabe. Die Höhe des Jahresumsatzes von maximal 255.000 Euro, bei der die Pauschale zur Anwendung kommen könne, dürfe keinesfalls verringert werden. "Verringern sollte die Regierung aber den bürokratischen Aufwand: Warum ein pauschalierter Betrieb der Barbewegungsverordnung unterworfen ist und alle Bareingänge und -ausgänge einzeln, in Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar, aufzuzeichnen hat, ist sachlich nicht begründbar. Die Umsatzgrenze dafür muss der Umsatzgrenze für die Pauschale entsprechen", fordert Krenn.

"Sollte es sich die Finanzministerin einfallen lassen rund 7.000 Betrieben die Pauschalierung ganz zu streichen oder die Bedingungen zu verschärfen, wäre das für etliche Betriebe existenzgefährdend, darunter vor allem Familienunternehmen. Daher muss die Pauschalierung für Gastronomie, aber auch Hotellerie, erhalten bleiben und gleichzeitig der bürokratische Aufwand reduziert werden", so Krenn.

Rückfragehinweis: RfW - Bundesmedienreferat Tel.: 01 / 408 25 20 -14 www.rfw.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/185/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0066 2012-04-25/09:53

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