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Alles für den Gast Herbst - Int. Fachmesse für die gesamte Gastronomie und Hotellerie

08. bis 12. Nov 2008
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Landwirtschaftskammer gibt Biobauern Tipps für Rechtssicherheit

Bio-Qualitätsgetreide GmbH sieht positive Wende - mehr als 1.000 Ernteverträge

Wien (AIZ - 23.07.2010 13:59 Uhr)
Die kurzfristig neugegründete Bio-Qualitätsgetreide GmbH, die praktisch das Geschäft der in schwere Turbulenzen geratenen Österreichischen Agentur für Biogetreide GmbH übernehmen soll, sah heute in einer Aussendung eine "positive Wende bei der aktuell schwierigen Situation im Bereich der österreichischen Bio-Getreidevermarktung". Bis heute, Freitag, hätten sich bereits 1.027 Bio-Ackerbauern für einen Erntevertrag zur Abwicklung und Vermarktung ihrer Ernte 2010 mit der neuen Bio-Qualitätsgetreide GmbH entschieden. Indes teilte die Landwirtschaftskammer Niederösterreich (LK NÖ) in einem Rundschreiben an die Bezirksbauernkammern mit, die Biobauern dahingehend zu informieren, dass es bei dieser Vermarktungsvariante einige rechtliche Dinge zu beachten gelte.

Der LK NÖ vorliegende Verträge der Bio-Qualitätsgetreide GmbH für die Ernte 2010, die möglicherweise nachgebessert werden können, ließen nämlich viele Fragen wie etwa Mindestauszahlungspreis, Zahlungssicherheiten, Versicherungsschutz und Haftungsausschluss offen. Landwirte, die einen neuen Vertrag für die Ernte 2010 abschließen wollen, müssen zuerst die Vereinbarung mit der Österreichischen Agentur für Bio Getreide GmbH auflösen. Dazu werden ihnen eine Zustimmungserklärung zur Auflösung der Vereinbarung über die Ernte 2010 und ein neuer Vertrag (Angebot) der Bio-Qualitätsgetreide GmbH zugeschickt. "Wer im guten Glauben, dass der für 2009 garantierte Mindestpreis gezahlt werden wird, einen Vertrag mit der Biogetreide-Agentur für 2010 abgeschlossen hat, sollte unseres Erachtens den Vertrag für 2010 wegen Wegfalls der Vertrauensgrundlage kündigen", empfiehlt nun die Kammer den Biobauern. Das laufe zwar auf das Gleiche hinaus wie die "Zustimmungserklärung" zur Vertragsbeseitigung, "kann aber möglicherweise bei einer allfälligen Insolvenz der Biogetreideagentur von Bedeutung sein", weil damit ein klarer Trennschnitt gesetzt werde und ein etwaiger Masseverwalter nicht auf ein "paktiertes Zusammenwirken aller Beteiligten" schließen und auf das Getreide der Ernte 2010 zugreifen könne.
LK rät auf Neuverträgen dringend zu zusätzlicher Kündigungserklärung für Agentur-Verträge
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt den Biobauern dazu ganz konkret, beispielsweise am freien Platz unter der "Zustimmungserklärung" folgende Erklärung schriftlich abzugeben: "Ich erkläre hiermit meine Vereinbarung mit der Österreichischen Agentur für Biogetreide GmbH für die Ernte 2010 mit sofortiger Wirkung für aufgelöst, weil die vollständige Bezahlung des garantierten Mindestpreises für die Ernte 2009 nicht erfolgt ist und (innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen) auch nicht zu erwarten ist. Somit ist - auch unter Hinweis auf den Punkt 'Sofortige Vertragsauflösung' in den Geschäftsbedingungen - die Vertrauensbasis für eine weitere Geschäftsbeziehung weggefallen. Ort, Datum und Unterschrift."
Vor Unterzeichnung von neuen Verträgen rät die LK unbedingt, jeweils auch die aktuellen Informationen von Bio Austria Österreich (www.bio-austria.at) zu beachten.
Forderungsverzicht gegenüber Biogetreide-Agentur bis auf Weiteres nicht unterzeichnen
Die von der Österreichischen Agentur für Biogetreide empfohlenen Forderungsverzichte für Forderungen aus der Ernte 2009 mit sogenannten Besserungsscheinen beziehungsweise Rückstehungserklärungen "empfehlen wir bis auf Weiteres nicht zu unterzeichnen, hiefür besteht aus Sicht der Landwirte keinerlei Dringlichkeit", so die Kammer.
Gespräche über neue Vermarktungseinrichtung wegen Zeitknappheit ohne Erfolg für 2010
Weiters informierte die LK, die Gespräche zur Gründung einer neuen Vermarktungsorganisation mit dem Ziel, eine Alternative zur Vermarktung über die Bio-Qualitätsgetreide GmbH zu bieten, seien bereits gelaufen, für die Ernte 2010 im Wesentlichen aber ohne Erfolg geblieben. "Der Grund liegt darin, dass es in der Kürze nicht möglich war, zusätzliche Lagermöglichkeiten für verschiedene Qualitäten und neue Vermarktungspartner einzurichten. Verschärft wurde das Problem durch große Überlager aus der Ernte 2009. Eine Ablieferung in den Lagerhäusern wird daher zumeist nur mit einem gültigen Vertrag für die Ernte 2010 möglich sein." (Schluss) pos
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