Landwirtschaftskammer gibt Biobauern Tipps für Rechtssicherheit
Bio-Qualitätsgetreide GmbH sieht positive Wende - mehr als 1.000
Ernteverträge
Wien (AIZ - 23.07.2010 13:59 Uhr) Die kurzfristig neugegründete
Bio-Qualitätsgetreide GmbH, die praktisch das Geschäft der in schwere
Turbulenzen geratenen Österreichischen Agentur für Biogetreide GmbH
übernehmen soll, sah heute in einer Aussendung eine "positive Wende
bei der aktuell schwierigen Situation im Bereich der österreichischen
Bio-Getreidevermarktung". Bis heute, Freitag, hätten sich bereits
1.027 Bio-Ackerbauern für einen Erntevertrag zur Abwicklung und
Vermarktung ihrer Ernte 2010 mit der neuen Bio-Qualitätsgetreide GmbH
entschieden. Indes teilte die Landwirtschaftskammer Niederösterreich
(LK NÖ) in einem Rundschreiben an die Bezirksbauernkammern mit, die
Biobauern dahingehend zu informieren, dass es bei dieser
Vermarktungsvariante einige rechtliche Dinge zu beachten gelte.
Der LK NÖ vorliegende Verträge der Bio-Qualitätsgetreide GmbH für
die Ernte 2010, die möglicherweise nachgebessert werden können,
ließen nämlich viele Fragen wie etwa Mindestauszahlungspreis,
Zahlungssicherheiten, Versicherungsschutz und Haftungsausschluss
offen. Landwirte, die einen neuen Vertrag für die Ernte 2010
abschließen wollen, müssen zuerst die Vereinbarung mit der
Österreichischen Agentur für Bio Getreide GmbH auflösen. Dazu werden
ihnen eine Zustimmungserklärung zur Auflösung der Vereinbarung über
die Ernte 2010 und ein neuer Vertrag (Angebot) der
Bio-Qualitätsgetreide GmbH zugeschickt. "Wer im guten Glauben, dass
der für 2009 garantierte Mindestpreis gezahlt werden wird, einen
Vertrag mit der Biogetreide-Agentur für 2010 abgeschlossen hat,
sollte unseres Erachtens den Vertrag für 2010 wegen Wegfalls der
Vertrauensgrundlage kündigen", empfiehlt nun die Kammer den
Biobauern. Das laufe zwar auf das Gleiche hinaus wie die
"Zustimmungserklärung" zur Vertragsbeseitigung, "kann aber
möglicherweise bei einer allfälligen Insolvenz der Biogetreideagentur
von Bedeutung sein", weil damit ein klarer Trennschnitt gesetzt werde
und ein etwaiger Masseverwalter nicht auf ein "paktiertes
Zusammenwirken aller Beteiligten" schließen und auf das Getreide der
Ernte 2010 zugreifen könne.
LK rät auf Neuverträgen dringend zu zusätzlicher Kündigungserklärung
für Agentur-Verträge
Die Landwirtschaftskammer empfiehlt den Biobauern dazu ganz
konkret, beispielsweise am freien Platz unter der
"Zustimmungserklärung" folgende Erklärung schriftlich abzugeben: "Ich
erkläre hiermit meine Vereinbarung mit der Österreichischen Agentur
für Biogetreide GmbH für die Ernte 2010 mit sofortiger Wirkung für
aufgelöst, weil die vollständige Bezahlung des garantierten
Mindestpreises für die Ernte 2009 nicht erfolgt ist und (innerhalb
einer Nachfrist von 14 Tagen) auch nicht zu erwarten ist. Somit ist -
auch unter Hinweis auf den Punkt 'Sofortige Vertragsauflösung' in den
Geschäftsbedingungen - die Vertrauensbasis für eine weitere
Geschäftsbeziehung weggefallen. Ort, Datum und Unterschrift."
Vor Unterzeichnung von neuen Verträgen rät die LK unbedingt,
jeweils auch die aktuellen Informationen von Bio Austria Österreich
(www.bio-austria.at) zu beachten.
Forderungsverzicht gegenüber Biogetreide-Agentur bis auf Weiteres
nicht unterzeichnen
Die von der Österreichischen Agentur für Biogetreide empfohlenen
Forderungsverzichte für Forderungen aus der Ernte 2009 mit
sogenannten Besserungsscheinen beziehungsweise
Rückstehungserklärungen "empfehlen wir bis auf Weiteres nicht zu
unterzeichnen, hiefür besteht aus Sicht der Landwirte keinerlei
Dringlichkeit", so die Kammer.
Gespräche über neue Vermarktungseinrichtung wegen Zeitknappheit ohne
Erfolg für 2010
Weiters informierte die LK, die Gespräche zur Gründung einer neuen
Vermarktungsorganisation mit dem Ziel, eine Alternative zur
Vermarktung über die Bio-Qualitätsgetreide GmbH zu bieten, seien
bereits gelaufen, für die Ernte 2010 im Wesentlichen aber ohne Erfolg
geblieben. "Der Grund liegt darin, dass es in der Kürze nicht möglich
war, zusätzliche Lagermöglichkeiten für verschiedene Qualitäten und
neue Vermarktungspartner einzurichten. Verschärft wurde das Problem
durch große Überlager aus der Ernte 2009. Eine Ablieferung in den
Lagerhäusern wird daher zumeist nur mit einem gültigen Vertrag für
die Ernte 2010 möglich sein."
(Schluss) pos
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